Förderung

Kommunale Präventionsräte sowie freie Träger, Institutionen und Einzelpersonen, die in Mecklenburg-Vorpommern im Sinne der Kriminalitätsvorbeugung tätig sind, können für die Durchführung von Präventionsprojekten beim Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung Fördermittel beantragen. Beantragung und Vergabe der Fördermittel regelt die Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums „Richtlinie zur Förderung von Projekten der Kriminalitätsvorbeugung“ vom 5. Juli 2010 (AmtsBl. M-V S. 382). Detaillierte Informationen über die Fördermodalitäten sowie das Antragsformular finden Sie hier

Trotz der beachtlichen finanziellen Möglichkeiten konnte und kann der Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung nicht jedem eingereichten Förderantrag entsprechen. In vielen Fällen reichen die Mittel einfach nicht aus. Manchmal passt aber auch die eingereichte Projektidee nicht zu den Förderschwerpunkten des LfK. In diesen Fällen empfehlen wir, bei einem der zahlreichen anderen Anbieter von Förderprogrammen oder bei Stiftungen nachzufragen.

Hier einige Beispiele von Internetseiten, deren Besuch dabei hilfreich sein kann.

Land/Bund/EU

Stiftungen

Sonstige