Der Landesrat

Wenn Sie wissen wollen, wer, wo und wie

sich bei uns in Mecklenburg-Vorpommern für die vorbeugende Bekämpfung von Kriminalität und ihren Ursachen – also für die Kriminalprävention – engagiert und wenn Sie sich vielleicht sogar selbst dabei einbringen können, sind Sie bei uns genau richtig.

Übrigens

  • ist der Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung ein Netzwerk all jener staatlichen und nichtstaatlichen Behörden, Einrichtungen und Organisationen, die sich in Mecklenburg-Vorpommern aufgrund ihrer fachlichen Zuständigkeit bzw. ihrer gesellschaftlichen oder privaten Initiative auf Landesebene auf dem Gebiet der Kriminalprävention engagieren.
  •  wurde der Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung Mecklenburg-Vorpommern bereits am 14. Juli 1994 in Schwerin gegründet.
  •  war Mecklenburg-Vorpommern das erste neue Bundesland und nach Schleswig-Holstein und Hessen erst das dritte Bundesland überhaupt, in dem auf Landesebene ein gesamtgesellschaftliches Präventionsgremium gegründet wurde.
  • arbeitet der Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung seit 1999 auf der Grundlage einer von der Mitgliederversammlung beschlossenen Geschäftsordnung.
  • gehören dem Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung Mecklenburg-Vorpommern heute ca. 90 Behörden, Organisationen, Vereine, Verbände und Einzelpersonen aus allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens an.
  • ist laut Geschäftsordnung der jeweilige Innenminister zugleich auch der Vorsitzende des Landesrates für Kriminalitätsvorbeugung.
  • zählen zu den wichtigsten Aufgaben des Landesrates für Kriminalitätsvorbeugung:
    • die Bündelung des Sachverstandes breitester staatlicher und nichtstaatlicher Kräfte auf dem Gebiet der Kriminalitätsvorbeugung und die Koordinierung ihrer kriminalpräventiven Tätigkeit,
    • die Erarbeitung von Vorschlägen und Empfehlungen für die Landesregierung,
    • die Unterstützung der Kommunalen Präventionsräte,
    • die finanzielle Förderung von Präventionsprojekten und
    • die Zusammenarbeit mit den Präventionsgremien des Bundes und der anderen Bundesländer.
  • ist Mecklenburg-Vorpommern eines der ganz wenigen Bundesländer, in dem der Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung über eigene Haushaltsmittel zur Förderung von Präventionsprojekten verfügt.
  • gehört Mecklenburg-Vorpommern zu den ganz wenigen Bundesländern mit einer eigenen Zeitschrift für die kommunale Kriminalprävention („impulse").

Publikationen und Dokumente