Der Beirat des Landesrates für Kriminalitätsvorbeugung wird laut Geschäftsordnung vom Vorsitzenden des Landesrates berufen und besteht aus fünf Mitgliedern.
Aufgabe des Beirates ist die Beratung der Geschäftsstelle des Landesrates bei der Bewilligung von Fördermitteln für kommunale Präventionsprojekte.
Erstmals wurde der Beirat im Juni 1999 berufen.
Dem Beirat gehören gegenwärtig an: