Hinweis: Antragsschluss für Förderanträge 31. Oktober 2016

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Förderung
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Nr.2  | 14.10.2016  | LfK  | Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung

Bitte beachten Sie, dass Anträge zur Förderung von Projekten der Kriminalitätsvorbeugung bis zum 31. Oktober 2016 bei der Geschäftsstelle des LfK vorliegen müssen. 

Die Fördermodalitäten und den Antrag finden Sie  unter der Rubrik "Förderung".