Hinweis: Antragsschluss für Förderanträge 31. Oktober 2016
Bitte beachten Sie, dass Anträge zur Förderung von Projekten der Kriminalitätsvorbeugung bis zum 31. Oktober 2016 bei der Geschäftsstelle des LfK vorliegen müssen.
Die Fördermodalitäten und den Antrag finden Sie unter der Rubrik "Förderung".