Arbeitsgruppen

Die Arbeitsgruppen des Landesrates für Kriminalitätsvorbeugung werden durch den Vorstand zur Umsetzung zeitlich befristeter und auf konkrete Einzelthemen ausgerichteter Arbeitsaufträge eingesetzt.

Sie bestehen in der Regel aus acht bis zehn Mitgliedern und bestimmen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden. Zur Mitarbeit können darüber hinaus auch Nicht-Mitglieder des Landesrates mit besonderer fachlicher Kompetenz hinzugezogen werden.

Die Arbeitsgruppen berichten dem Vorstand nach einer festgelegten Frist über ihre Arbeitsergebnisse und geben dem Landesrat bzw. den kommunalen Präventionsräten Empfehlungen für deren weitere Arbeit.